Die folgenden Sammelhinweise sind allgemeine Empfehlungen für verantwortungsbewusstes Fossilien- und Mineraliensammeln. Sie ersetzen keine Prüfung der örtlich geltenden Gesetze, Schutzbestimmungen, Eigentumsverhältnisse oder behördlichen Vorgaben. Informiere Dich deshalb vor jeder Exkursion über die am jeweiligen Fundort geltenden Regelungen.
Gesetze und örtliche Bestimmungen beachten
In Naturschutzgebieten, Nationalparks, geschützten Geotopen, Naturdenkmälern und vergleichbaren Schutzbereichen kann das Sammeln eingeschränkt oder vollständig untersagt sein. Ein öffentlich zugänglicher Fundort oder ein Eintrag in einem Geotopkataster bedeutet nicht automatisch, dass dort gesammelt werden darf.
Privatgrundstücke und Betriebsflächen
Beachte Absperrungen, Betriebsanweisungen und Sicherheitsvorgaben. Fahrzeuge, Maschinen, Arbeitsabläufe und Zufahrtswege dürfen nicht behindert werden. Ein freundliches und verantwortungsbewusstes Auftreten hilft dabei, Sammelmöglichkeiten auch für andere Interessierte zu erhalten.
Schutz von Natur und Landschaft
Hinterlasse Fundstellen möglichst sauber und sicher. Nimm Verpackungen, beschädigtes Werkzeug und sonstigen Abfall wieder mit. Bereits vorhandener Müll kann ebenfalls mitgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden, sofern dies gefahrlos möglich ist.
Keine dauerhaften Eingriffe hinterlassen
Eigenmächtige Ansprüche auf Fundstellen oder deren dauerhafte Reservierung bestehen nicht. Rücksichtnahme und ein fairer Umgang mit anderen Sammlern sollten selbstverständlich sein.
Sicherheit hat Vorrang
Beurteile Wetter, Gelände, Tageslicht und Rückweg realistisch. Informiere nach Möglichkeit eine weitere Person über Ziel und geplante Rückkehr und gehe in schwierigem Gelände nicht allein.
Geeignete Schutzausrüstung
Die notwendige Ausrüstung hängt vom Fundort, von der Witterung und von der geplanten Tätigkeit ab. Werkzeuge sollten sicher transportiert und nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
Maschinen und gefährliche Hilfsmittel
Sprengstoffe und vergleichbare Stoffe gehören ausschließlich in die Hände entsprechend befugter und fachkundiger Personen. Von eigenmächtigen Anwendungen ist unbedingt abzusehen.
Verantwortungsvoller Umgang miteinander
Bei akuten Gefahren, Unfällen oder schwerwiegenden Verstößen sollten die jeweils zuständigen Stellen verständigt werden.
Fundstelleninformationen verantwortungsvoll behandeln
Bei der Weitergabe von Fundstelleninformationen sollten Eigentumsrechte, Schutzbestimmungen, Sicherheitsaspekte und der mögliche Erhalt der Fundstelle berücksichtigt werden.
Funde sorgfältig dokumentieren
Bewahre Fundzettel und digitale Aufzeichnungen dauerhaft und eindeutig dem jeweiligen Objekt zugeordnet auf. Ungenaue oder verlorene Fundortangaben lassen sich später häufig nicht mehr rekonstruieren.
Wissenschaftlich bedeutende Funde
Bei außergewöhnlichen Entdeckungen können je nach Fundort und Fundart gesetzliche Anzeige-, Erhaltungs- oder Herausgabepflichten bestehen. Im Zweifel sollte vor einer weiteren Bergung oder Bearbeitung fachlicher oder behördlicher Rat eingeholt werden.
Verkauf und Tausch
Biete nur Objekte an, die rechtmäßig erworben und gesammelt wurden. Gesetzliche Handels-, Artenschutz-, Kulturgut- und Ausfuhrbestimmungen sind zu beachten.
Stein- und Präparationsabfälle
Fremdes Gesteinsmaterial sollte nicht an Fundstellen abgeladen werden, da es den geologischen Zusammenhang verfälschen und spätere wissenschaftliche Untersuchungen erschweren kann.